ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis
Bezeichnung:
Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis
Stelle:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse:
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon:
+49 431 530550-0
Telefax:
+49 431 530550-99
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Stadt Uetersen - Ordnungsamt
Adresse:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Raum:
Zimmer 19
Anrede:
Frau
Name:
Geltmeier
Telefon:
04122 714264
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch eine/n Stellvertreter/in betreiben wollen, obwohl die beantragte Gaststättenerlaubnis noch nicht erteilt ist, benötigen Sie eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis.
Die vorläufige Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn zumindest eine vorläufige Gaststättenerlaubnis erteilt wurde.

Die Erteilung der vorläufigen Stellvertretungserlaubnis kann gleichzeitig mit dem Antrag auf eine endgültige Stellvertretungserlaubnis gestellt werden.

Wird das Gewerbe nicht mehr durch die/den Stellvertreter/in betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.

Teaser

Wer eine Gaststätte durch eine/n Stellvertreter/in betreiben möchte, obwohl ihm die Gaststättenerlaubnis noch nicht zugeteilt ist, benötigt eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der vorläufigen Stellvertretungserlaubnis (Gaststättenbetrieb) über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Als zukünftige/r Inhaber/in der Gaststättenerlaubnis:
Formlosen schriftlichen Antrag.

Als zukünftige/r Stellvertreter/in:
Folgende Unterlagen können angefordert werden (bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung):

  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
  • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde,
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis,
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts,
  • ein Führungszeugnis (Belegart „0“),
  • eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9),
  • eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gemäß § 4 (1) Nr. 4 Gaststättengesetz.
  • bei Abgabe von zubereiteten Speisen: Nachweis des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einem Belehrungsgespräch im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes oder ein gültiges Gesundheitszeugnis.
  • Bei einer GbR ist der GbR-Vertrag vorzulegen.
  • Bei juristischen Personen beziehungsweise Vereinen sind die Auskünfte für alle vertretungsberechtigten Personen beizubringen,
  • außerdem ist gegebenenfalls ein Auszug aus dem Handels- beziehungsweise Genossenschafts- oder Vereinsregister vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Derzeit fallen 60,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Diese Erlaubnis wird für längstens 3 Monate erteilt und kann nur aus wichtigem Grund verlängert werden.

Rechtsgrundlage

  • § 11 Abs. 2 Gaststättengesetz (GastG),
  • Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) (Tarifstelle 11.4.7) - VwGebVO.

Anträge / Formulare

Der Antrag auf eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis ist vom Antragsteller der Gaststättenerlaubnis persönlich zu stellen.

Die Antragsformulare müssen der Anlage zur Gaststättenverordnung (GastVO) entsprechen.

elektronischer Antrag vorläufige Stellvertretungserlaubnis (für die Beantragung über den Einheitlichen Ansprechartner Schleswig-Holstein)

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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