ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Nachbarschafts-Grundstücksangelegenheiten
Keine Treffer
Bezeichnung:
Nachbarschafts-Grundstücksangelegenheiten
Stelle:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Bauordnung
Adresse:
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon:
+49 4121 4502-0
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthalten baurechtliche Vorschriften teilweise Bestimmungen, die auch dem Schutz der Nachbarn dienen. Beispielsweise sind landesrechtliche Vorschriften über einzuhaltende Abstandflächen nachbarschützend.

Nachbarn können in bestimmten Fällen Einsicht in die Bauakte nehmen.

Teaser

Sofern sich eine Baumaßnahme auf ein Nachbargrundstück auswirkt, kann der betroffene Grundstücksnachbar Einsicht in die Bauakte nehmen.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Kreise, kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die notwendigen Unterlagen sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbinung zu setzen.

Welche Gebühren fallen an?

Die gegebenenfalls anfallende Gebühr kann von Fall zu Fall unterschiedlich hoch sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbinung zu setzen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die gegebenenfalls anfallenden Fristen können von Fall zu Fall unterschiedlich lang sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbinung zu setzen.

Rechtsgrundlage

  • § 88 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG),
  • § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO).

Was sollte ich noch wissen?

Um konkrete Auskünfte oder Akteneinsicht zu erhalten, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Dies kann sein:

  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug),
  • notarieller Kaufvertrag,
  • Auszug aus dem Eigentümerverzeichnis des Katasterkartenwerkes.
Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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