ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Integrierte ländliche Entwicklung (Dorfentwicklung + Leader)
Keine Treffer
Bezeichnung:
Integrierte ländliche Entwicklung (Dorfentwicklung + Leader)
Stelle:
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Flensburg
Adresse:
Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg
Telefon:
+49 461 804-1
Telefax:
+49 431 804-240
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)
Adresse:
Breitenburger Straße 25
25524 Itzehoe
Telefon:
+49 4821 66-0
Telefax:
+49 4821 66-2223
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Lübeck
Adresse:
Meesenring 9
23566 Lübeck, Hansestadt
Telefon:
+49 451 885-1
Telefax:
+49 451 885-270
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Adresse:
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Telefon:
+49 4347 704-0
Telefax:
+49 4347 704-116
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Landesamt für Umwelt - Außenstelle Flensburg
Adresse:
Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg
Telefon:
+49 461 804-1
Telefax:
+49 461 804-240
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Landesamt für Umwelt - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)
Adresse:
Breitenburger Straße 25
25524 Itzehoe
Telefon:
+49 4821 66-0
Telefax:
+49 4821 66-2223
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Landesamt für Umwelt - Außenstelle Lübeck
Adresse:
Meesenring 9
23566 Lübeck, Hansestadt
Telefon:
+49 451 885-1
Telefax:
+49 451 885-270
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Mit den Maßnahmen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung im Rahmen des Zukunftsprogramms Ländlicher Raum (ZPLR) erfolgt eine Unterstützung der ländlichen Räume Schleswig-Holsteins für mehr Gemeinschaft, mehr Lebensqualität sowie mehr Wirtschaftskraft.
Die Förderung der Integrierten ländlichen Entwicklung dient der Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität in ländlichen Räumen.
Der „Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) ist Grundlage für das „Zukunftsprogramm Ländlicher Raum“ (ZPLR) in Schleswig-Holstein. Das Zukunftsprogramm Ländlicher Raum ist ein zentrales Förderinstrument für die ländlichen Regionen im Rahmen der EU-Förderperiode 2007-2013. In Schleswig-Holstein wird auf der Grundlage des ELER die so genannte Leader-Methode, die als innovativer bottom-up-Ansatz in der vergangenen Förderperiode im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative LEADER+ erfolgreich erprobt wurde, für den Förderbereich der Integrierten ländlichen Entwicklung flächendeckend umgesetzt.
Maßnahmen der Integrierten ländlichen Entwicklung – mit Ausnahme der Projekte zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Betrieb und zur Umnutzung landwirtschaftlicher Bausubstanz – werden vorrangig über die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) nach Leader umgesetzt, die in Schleswig-Holstein „AktivRegionen“ genannt werden.
Die neue ELER-Förderperiode 2014-2020 ist in Vorbereitung. Im Übergangszeitraum 2014 bis zum Inkrafttreten des neuen Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) können die verfügbaren GAK- und Landesmittel auch außerhalb von Leader für Vorhaben mit besonderer landespolitischer Bedeutung zur Stärkung der ländlichen Räume eingesetzt werden (insbesondere zur Sicherung der Daseinsvorsorge).

Teaser

Informationen zum Zukunftsprogramm Ländlicher Raum (ZPLR).

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL).

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

  • Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER),
  • Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK-Gesetz - GAKG),
  • Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein Gl.Nr. 6621.41, veröffentlicht im Amtsblatt für SH, Ausgabe 06.12.2010 in Verbindung mit der Änderung vom 13.12.2011, veröffentlicht im Amtsblatt für SH, Ausgabe 27.12.2011 (RL zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung in SH).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur AktivRegion Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

Diese Informationen kommen aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZUFISH) und werden aus einem zentralen System, das nicht Bestandteil dieser Webseite ist, geladen. Bitte haben Sie daher Verständnis für etwas längere Ladezeiten.


ZuständigkeitsfinderDer Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein ist jetzt auch als App verfügbar. Ob auf iPhone, Android oder als Webapp in Ihrem mobilen Browser, mit wenigen Schritten lassen sich die Behörde, benötigte Unterlagen und alle weiteren Informationen ausfindig machen.
http://m.zufish.de/apps