ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Stelle:
Stadt Uetersen - Bürgerbüro
Adresse:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-316
E-Mail über Kontaktformular:
Anrede:
Herr
Name:
Marten
Telefon:
04122 714-312
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):

  • Datenübermittlung an die Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
  • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
  • Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
  • Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
  • Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.

Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.

Teaser

Der Weitergabe von Meldedaten an Dritte kann gegenüber der Kommune / des Amtes widersprochen werden (Übermittlungssperre).

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.

Rechtsgrundlage

§§ 36 Absatz 2, 42 Absatz 3 Satz 2 und 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz (BMG).

BMG

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

Diese Informationen kommen aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZUFISH) und werden aus einem zentralen System, das nicht Bestandteil dieser Webseite ist, geladen. Bitte haben Sie daher Verständnis für etwas längere Ladezeiten.


ZuständigkeitsfinderDer Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein ist jetzt auch als App verfügbar. Ob auf iPhone, Android oder als Webapp in Ihrem mobilen Browser, mit wenigen Schritten lassen sich die Behörde, benötigte Unterlagen und alle weiteren Informationen ausfindig machen.
http://m.zufish.de/apps