ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Umweltverträglichkeitsprüfung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Umweltverträglichkeitsprüfung
Stelle:
Amt für Planfeststellung Verkehr
Adresse:
Hopfenstraße 29
24103 Kiel
Telefon:
+49 431 988-0
Telefax:
+49 431 9886209-999
E-Mail über Kontaktformular:
WWW:
Stelle:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Umwelt
Adresse:
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon:
+49 4121 4502-0
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für eine Vielzahl von Vorhaben (Projekte, Pläne und Programme), bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben. Dazu zählen zum Beispiel Autobahnen, Bundesstraßen, Schienenwege, Wasserstraßen, Deiche, Kläranlagen, Deponien, Hochspannungsleitungen, Industriezonen beziehungsweise -anlagen oder die Intensivtierhaltung (Projekte) aber auch Flächennutzungs- und Bebauungspläne.

In einem UVP-Verfahren werden im Vorfeld der Entscheidung die Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Wasser, Boden, Lärm, Luft, Klima, Kultur- und Sachgüter sowie die dabei entstehenden Wechselwirkungen untersucht, beschrieben und bewertet. Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung werden im sogenannten Umweltbericht zusammengefasst und sind bei den behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Bei der UVP muss die Öffentlichkeit beteiligt werden.

Die UVP ist ein unselbstständiger Teil des betreffenden verwaltungsbehördlichen Zulassungsverfahrens, das der Entscheidung über das jeweilige Vorhaben dient (sogenanntes "Huckepack-Verfahren").

Teaser

Bei zahlreichen Vorhaben, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben.

An wen muss ich mich wenden?

An die Behörde, die auch für die Zulassung des Vorhabens (Zulassungsverfahren/„Trägerverfahren“) zuständig ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lagepläne,
  • Beschreibungen,
  • Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.

Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein" und auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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