ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Umfragen an Schulen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Umfragen an Schulen
Stelle:
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Adresse:
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Telefon:
+49 431 988-0
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 2: Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung
Adresse:
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Telefon:
0431 988-2302
Telefax:
0431 988-2528
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Schulen (Studien, Befragungen, Testreihen und ähnliches) bedürfen der Genehmigung. Diese kann erteilt werden, wenn das Vorhaben ein erhebliches wissenschaftliches Interesse im Hinblick auf den Bildungsauftrag der Schule erkennen lässt und sich die Belastung der Schule in einem zumutbaren Rahmen hält.

Teaser

Wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Schulen (Studien, Befragungen, Testreihen und ähnliches) bedürfen der Genehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Eine Beschreibung des Projekts (unter anderem Konzeption, Benennung der/des verantwortlichen Projektleiterin/Projektleiters, Benennung der eventuell beteiligten Partner, Informationen zum konkreten Prozedere des Vorhabens)
  • Die Erhebungsunterlagen wie Fragebögen, Interviewleitfäden, Testunterlagen, Anschreiben an die Teilnehmer/innen, gegebenenfalls Anschreiben an die Erziehungsberechtigten zwecks Einholung des Einverständnisses zur Teilnahme minderjähriger Schüler/innen. Aus den Erhebungsunterlagen müssen deutlich der Zweck des Vorhabens, der Hinweis auf eine freiwillige Teilnahme, die durch die/den Antragsteller/in vorgesehene Behandlung der Erhebungsunterlagen und deren endgültiger Verbleib sowie das Prozedere des Vorhabens hervorgehen.
  • Angaben über den zeitlichen Ablauf und den voraussichtlichen zeitlichen Umfang des Vorhabens.
  • Eine Übersicht der Schulen/Klassen, an/in denen das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Genehmigung ist rechtzeitig vor Beginn des beabsichtigten Vorhabens zu stellen.

Rechtsgrundlage

Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).

Anträge / Formulare

Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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