ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Abfallgebühr bezahlen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Abfallgebühr bezahlen
Stelle:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Bürgerservice
Adresse:
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon:
+49 4121 4502-0
E-Mail über Kontaktformular:
Abteilung:
Bürgerservice
Raum:
2005
Anrede:
Frau
Name:
Cordes-Wolf
Abteilung:
Bürgerservice
Raum:
2005
Anrede:
Frau
Name:
Klie
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kreise, kreisfreien Städte oder Zweckverbände) Gebühren oder privatrechtliche Nutzungsentgelte zur Deckung der damit verbundenen Kosten. Zum Teil erfolgt das Gebühreninkasso durch die beauftragten Abfallwirtschaftsgesellschaften.

Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

  • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
  • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
  • die Abfallberatung,
  • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
  • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

Teaser

Für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen zur Abfallentsorgung werden Gebühren/Nutzungsentgelte erhoben.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte beziehungsweise an die von ihnen beauftragten Dritte.

Welche Gebühren fallen an?

Einzelheiten zur Bemessung der Gebühr oder des privatrechtlichen Nutzungsentgelts finden Sie in der Abfallgebührensatzung beziehungsweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers oder beauftragten Dritten.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG),
  • Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG),
  • Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG).

Was sollte ich noch wissen?

Die zuständigen Ansprechpartner für Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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