ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in der Förderperiode 2014-2020
Keine Treffer
Bezeichnung:
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in der Förderperiode 2014-2020
Stelle:
Investitionsbank Schleswig-Holstein für GRW
Adresse:
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Telefon:
+49 431 9905-0
Telefax:
+49 431 9905-3383
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
Adresse:
Lorentzendamm 24
24103 Kiel
Telefon:
+49 431 66666-0
Telefax:
+49 431 66666-767
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ können in strukturschwachen Gebieten des Landes Schleswig-Holsteins (C- und D-Fördergebiete) gewerbliche Investitionen, Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur, nicht-investive betriebliche Innovationsmaßnahmen von kleineren und mittleren Unternehmen sowie Kooperations- und Vernetzungsvorhaben gefördert werden.

Teaser

Im Rahmen der GRW können verschiedene Maßnahmen (Investitionen, Innovationen, Kooperationen, Vernetzungen) gefördert werden.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Investitionsbank Schleswig-Holstein, sofern es sich um gewerbliche Investitionen, wirtschaftsnahe Infrastrukturinvestitionen oder um Kooperations-/Netzwerk-projekte handelt,
  • an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) bei nicht-investiven betriebliche Innovationsmaßnahmen von KMU.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsteller sollten sich frühzeitig mit den genannten Ansprechpartnern in Verbindung setzen, um abzuklären, welche Unterlagen im jeweiligen Einzelfall vorzulegen sind.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

Die Förderung erfolgt auf Basis des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vom 10. Juni 2015. Darin sind die grundsätzlichen Leitlinien, die Förderregeln und -sätze sowie das Fördergebiet festgelegt.

Die gesamtdeutsche Fördergebietskarte ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten und hat eine Geltungsdauer bis zum bis 31. Dezember 2020.
Den Koordinierungsrahmen und die neue gesamtdeutsche Fördergebietskarte finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI), 4. und 5. Absatz.

Anträge / Formulare

Die Antragstellung ist formgebunden.
Die GRW-Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB SH).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) und der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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