ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Gebäudevermessung
Bezeichnung:
Gebäudevermessung
Stelle:
Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein
Adresse:
Mercatorstraße 1
24106 Kiel
Telefon:
+49 431 383-0
Telefax:
+49 431 383-2099
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Liegenschaftskataster enthält den landesweiten und aktuellen Nachweis aller Grundstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude in Schleswig-Holstein. Es gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

Wenn Sie als Gebäudeeigentümerin oder -eigentümer ein für das Liegenschaftskataster bedeutsames Gebäude neu errichten oder im Grundriss verändern, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Gebäudeeinmessung zu veranlassen. Welche Gebäude für das Liegenschaftskataster bedeutsam sind, ist in einer Rechtsverordnung geregelt.

Nur durch die zeitnahe Einmessung der Gebäude wird das Liegenschaftskataster aktuell gehalten und kann den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger sowie des Rechts, der Verwaltung, der Wirtschaft, der öffentlichen Sicherheit und des Umwelt- und Naturschutzes gerecht werden.

Teaser

Gebäudeeigentümer, die ein für das Liegenschaftskataster bedeutsames Gebäude neu errichten oder im Grundriss verändern wollen, müssen eine Gebäudeeinmessung veranlassen.

An wen muss ich mich wenden?

  • An das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein oder
  • an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI).

Welche Gebühren fallen an?

Für die Gebäudeeinmessung werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) erhoben.

Rechtsgrundlage

  • § 16 Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG),
  • § 3 Landesverordnung zur Durchführung des Vermessungs- und Katastergesetzes (VermGDV SH),
  • Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO).

Anträge / Formulare

Anträge können formlos gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie Ihrer Verpflichtung zur Beauftragung einer Gebäudeeinmessung nicht fristgerecht nachkommen, kann das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein auf Ihre Kosten das Erforderliche durchführen oder veranlassen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungingenieure (BDVI).

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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