ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Gebäudeabsteckung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Gebäudeabsteckung
Stelle:
Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein
Adresse:
Mercatorstraße 1
24106 Kiel
Telefon:
+49 431 383-0
Telefax:
+49 431 383-2099
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein neues Gebäude errichten lassen möchten, muss vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt sein. Die Markierung erfolgt in der Regel mit Hilfe eines Schnurgerüstes.

Der Bau muss sowohl hinsichtlich des Grundrisses als auch der Höhenlage den Markierungen entsprechen. Verlangt die Bauaufsichtsbehörde darüber den Nachweis einer amtlichen Stelle, ist zu beachten, dass die Gebäudeabsteckung von einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bescheinigt sein muss.

Teaser

Wer ein neues Gebäuse errichten möchte, muss vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt haben.

An wen muss ich mich wenden?

An einen Architekten, eine Baufirma oder an eine Vermessungsingenieurin/einen Vermessungsingenieur.

Wird ein amtlicher Nachweis verlangt, muss die Absteckung von einer/einem im Land Schleswig-Holstein zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin/Vermessungsingenieure (BDVI-SH) durchgeführt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Gebäudeabsteckung werden Entgelte nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erhoben.

Rechtsgrundlage

  • § 73 Abs. 6 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO),
  • Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI).

Anträge / Formulare

Die Anträge können formlos gestellt werden.

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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