ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Kfz: Prüf- und Siegelplaketten
Keine Treffer
Bezeichnung:
Kfz: Prüf- und Siegelplaketten
Stelle:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
Adresse:
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Telefon:
+49 4121 4502-0
E-Mail über Kontaktformular:
Abteilung:
Zulassung Team 4
Anrede:
Frau
Name:
Gripp
Telefon:
+49 4121 4502-2418
E-Mail über Kontaktformular:
Abteilung:
Zulassung Team 5
Anrede:
Frau
Name:
Possardt
Telefon:
+49 4121 4502-2422
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Bei Wechsel des Zulassungsbezirks eines zugelassenen Fahrzeuges werden die amtlichen Siegelplaketten des bisherigen Kennzeichens durch die Zulassungsbehörde des neuen Zulassungsbezirks im Zusammenhang mit der neuen Zulassung vom bisherigen Kennzeichen entfernt. Die Zulassung des Fahrzeugs im neuen Zulassungsbezirk ohne dass die bisherigen Kennzeichen entstempelt wurden, ist nicht zulässig.

Auch bei der Außerbetriebsetzung, der Umkennzeichnung und beim Wechsel der Kennzeichenart sind die amtlichen Kennzeichenschilder von der Zulassungsstelle zu entwerten, indem die amtlichen Siegelplaketten entfernt werden.

Hinweis:
Bei der Anmeldung eines noch im Ausland zugelassenen Fahrzeugs sind die ausländischen Kennzeichen vorzulegen. Bei Diebstahl oder Verlust eines Kennzeichens ist ein gegebenenfalls noch vorhandenes Kennzeichenschild vorzulegen.

Achtung:
Ein Fahrzeug mit entstempelten Kennzeichenschilder darf nur ausnahmsweise im Zusammenhang mit der Zulassung auf öffentlichen Verkehrsflächen in Betrieb gesetzt werden.

Wird eine Prüf- oder Siegelplakette unbrauchbar oder geht sie verloren (zum Beispiel in der Waschanlage) sollten Sie diese zur Vermeidung unnötigen Ärgers unverzüglich erneuern beziehungsweise eine neue Plakette anbringen lassen.

Teaser

Bei Wechsel des Zulassungsbezirks eines zugelassenen Fahrzeuges sind auch neue Siegelplaketten für dieses Fahrzeug erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) (bei einem vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegten Fahrzeug die Abmeldebescheinigung),
  • das Kennzeichenschild auf dem die Plakette beschädigt/ von dem die Plakette abgegangen ist und
  • falls die HU-Prüfplakette verlorengegangen / unbrauchbar geworden ist, der HU-Prüfbericht, soweit die entsprechenden Daten nicht aus der ZB I beziehungsweise der Abmeldebescheinigung hervorgehen.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Behörde.

Rechtsgrundlage

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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