ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Fahrerlaubnis auf Probe
Keine Treffer
Bezeichnung:
Fahrerlaubnis auf Probe
Stelle:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
Adresse:
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Telefon:
+49 4121 4502-0
E-Mail über Kontaktformular:
Anrede:
Frau
Name:
Aladag
Telefon:
+49 4121 4502-2438
Abteilung:
Fahrerlaubnisse
Anrede:
Frau
Name:
Jehring
Telefon:
+49 4121 4502-2435
E-Mail über Kontaktformular:
Abteilung:
Fahrerlaubnisse
Anrede:
Frau
Name:
Foth
Telefon:
+49 4121 4502-2434
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis wird die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit angerechnet.

Das Instrument der Fahrerlaubnis auf Probe wurde eingeführt, um dem Gefährdungsrisiko der Fahranfänger entgegenzuwirken. Ein sicheres und rücksichtsvolleres Fahrverhalten soll erreicht werden; insbesondere soll das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.

Teaser

Die Probezeit - bei erstmaliger Erteilung der Fahrerlaubnis - dauert zwei Jahre.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Welche Fristen muss ich beachten?

Schon nach Anordnung der ersten Maßnahme verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre. Der nicht fristgemäß erbrachte Nachweis der Teilnahme am Aufbauseminar führt regelmäßig zur Fahrerlaubnisentziehung.

Rechtsgrundlage

  • §§ 2a, 2b, 2c Straßenverkehrsgesetz (StVG),
  • §§ 32 bis 39 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
Näheres zum Hintergrund der Fahrerlaubnis auf Probe ist der amtlichen Begründung in der Bundestags-Drucksache 10/4490 zu entnehmen.

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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