ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Fahrerlaubnisklassen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Fahrerlaubnisklassen
Stelle:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
Adresse:
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Telefon:
+49 4121 4502-0
E-Mail über Kontaktformular:
Anrede:
Frau
Name:
Aladag
Telefon:
+49 4121 4502-2438
Abteilung:
Fahrerlaubnisse
Anrede:
Frau
Name:
Jehring
Telefon:
+49 4121 4502-2435
E-Mail über Kontaktformular:
Abteilung:
Fahrerlaubnisse
Anrede:
Frau
Name:
Foth
Telefon:
+49 4121 4502-2434
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen weichen stark voneinander ab.

Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Fahrerlaubnisklassen
link aktualisiert

Teaser

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zahlreiche unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Rechtsgrundlage

  • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG),
  • §§ 6, 76 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV).

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

Diese Informationen kommen aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZUFISH) und werden aus einem zentralen System, das nicht Bestandteil dieser Webseite ist, geladen. Bitte haben Sie daher Verständnis für etwas längere Ladezeiten.


ZuständigkeitsfinderDer Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein ist jetzt auch als App verfügbar. Ob auf iPhone, Android oder als Webapp in Ihrem mobilen Browser, mit wenigen Schritten lassen sich die Behörde, benötigte Unterlagen und alle weiteren Informationen ausfindig machen.
http://m.zufish.de/apps