ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Stelle:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
Adresse:
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Telefon:
+49 4121 4502-0
E-Mail über Kontaktformular:
Anrede:
Frau
Name:
Aladag
Telefon:
+49 4121 4502-2438
Abteilung:
Fahrerlaubnisse
Anrede:
Frau
Name:
Jehring
Telefon:
+49 4121 4502-2435
E-Mail über Kontaktformular:
Abteilung:
Fahrerlaubnisse
Anrede:
Frau
Name:
Foth
Telefon:
+49 4121 4502-2434
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Pinneberg

Grundgebühr: 30,00 €; 3,30 € für Kraftfahrbundesamt und 1,80 € für die Mitteilung an das zentrale Fahrerlaubnisregister bei Probezeit oder 1 € ohne Probezeit. (besteht noch der alte Führerschein: zusätzlich 15 € Umtauschgebühren
 bei Verlust: eidesstaatliche Versicherung: 30,70 €
 Portokosten: 2,18 €
 vorläufiger Führerschein: 7,70 €

Teaser

Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Fahrerlaubnisbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Abschrift aus der Führerscheinkartei, wenn der Führerschein noch in Papierform bestand und/oder bei einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt wurde.

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

26.10.2022
Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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