ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Gedenkstätten
Keine Treffer
Bezeichnung:
Gedenkstätten
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Gedenkstätten sind Orte mit einem starken Bezug zu einem denkwürdigen Ereignis oder einer erinnerungswürdigen Person, die baulich oder gärtnerisch zu einem Denkmal oder Mahnmal gestaltet wurden.

In Schleswig-Holstein erinnert eine Vielzahl von Gedenkstätten an die Opfer von Gewaltherrschaft. Sie sind an authentischen Orten von Menschenrechtsverletzungen während der verschiedenen diktatorischen Regime des 20. Jahrhunderts errichtet. Ausstellungen in den einzelnen Einrichtungen sollen die konkreten Formen der Menschenrechtsverletzungen vermitteln und das Leid der Opfer - soweit möglich - verdeutlichen.

Teaser

Gedenkstätten sind Orte mit einem starken Bezug zu einem denkwürdigen Ereignis oder einer erinnerungswürdigen Person.

An wen muss ich mich wenden?

An die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Beantragung einer institutionellen Förderung für eine Gedenkstätte müssen Sie ein ausführliches Gedenkstättenkonzept, Trägerschaft, umfassender Tätigkeitsbericht und -planungen sowie eine vollständige Aufstellung der Finanzierung der Gedenkstätten vorlegen.

Für Projektförderung sind eine Kurzbeschreibung und Begründung des Vorhabens (maximal 2-3 Seiten), die Vorstellung der Projektträger, der vollständige Hinweis auf weitere Förderanträge sowie einen kompletter Kosten- und Finanzierungsplan notwendig.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Anträge / Formulare

Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite "Gedenkstätten in Schleswig-Holstein" und  im Landesportal "Kultur Schleswig-Holstein".

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

Diese Informationen kommen aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZUFISH) und werden aus einem zentralen System, das nicht Bestandteil dieser Webseite ist, geladen. Bitte haben Sie daher Verständnis für etwas längere Ladezeiten.


ZuständigkeitsfinderDer Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein ist jetzt auch als App verfügbar. Ob auf iPhone, Android oder als Webapp in Ihrem mobilen Browser, mit wenigen Schritten lassen sich die Behörde, benötigte Unterlagen und alle weiteren Informationen ausfindig machen.
http://m.zufish.de/apps