ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
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► Online beantragen
KFZ Zulassung / Ummeldung
Bezeichnung:
Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Stelle:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
Adresse:
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Telefon:
+49 4121 4502-0
E-Mail über Kontaktformular:
Abteilung:
Zulassung Team 1
Anrede:
Frau
Name:
Münchau
Telefon:
+49 4121 4502-2406
E-Mail über Kontaktformular:
Abteilung:
Zulassung Team 3
Anrede:
Frau
Name:
Knappert
Telefon:
+49 4121 4502-2414
E-Mail über Kontaktformular:
Abteilung:
Zulassung Team 4
Anrede:
Frau
Name:
Gripp
Telefon:
+49 4121 4502-2418
E-Mail über Kontaktformular:
Abteilung:
Zulassung Team 5
Anrede:
Frau
Name:
Possardt
Telefon:
+49 4121 4502-2422
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Sie daher immer mitführen und auf Verlangen zuständigen Personen aushändigen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar.

Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument. Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugschein bestehen, bleibt dieser gültig.

Teaser

Wenn Sie ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) immer bei sich führen.

Verfahrensablauf

Überprüfen Sie die korrekte Eintragung aller Daten bei Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort.

Gibt es für das Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugschein, werden die Daten von dort in die Zulassungsbescheinigung Teil I übertragen. Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugschein entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.

Zuständige Stelle

Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.

Voraussetzungen

Es müssen die Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeugs vorliegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr

Rechtsbehelf

Wenn die Behörde die Zulassung für das Fahrzeug nicht erteilt, können Sie Widerspruch einlegen.

Anträge / Formulare

  • Schriftform erforderlich: Ja

  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben durch

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH

Fachlich freigegeben am

30.09.2021
Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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