ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Ein verwandtes Kind adoptieren
Keine Treffer
Bezeichnung:
Ein verwandtes Kind adoptieren
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Bei der Verwandtenadoption wird ein verwandtes Kind, etwa die Nichte, der Neffe oder das Enkelkind, adoptiert. 
Dabei erlischt anders als bei der Volladoption nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu beiden leiblichen Eltern, nicht aber das zu seinen sonstigen Verwandten.

Ob die annehmenden Eltern geeignet sind und das Kindeswohl garantiert werden kann, ist genauso sorgfältig zu prüfen wie bei einer Fremdadoption.

Das Kindeswohl steht dabei immer an erster Stelle. Ein Eltern-Kind-Verhältnis muss durch die Adoption entstehen. 

Bei  Verwandtschaftsverhältnissen bis zum 3. Grad erlischt anders als bei der Volladoption nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu beiden leiblichen Eltern, nicht aber das zu seinen sonstigen Verwandten.

Teaser

Sie wollen ein verwandtes Kind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.

Verfahrensablauf

  • Die Adoptionsvermittlungsstelle berät alle Beteiligten
  • Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt
  • Die Adoptionsbedürftigkeit und Eignung werden überprüft
  • Das Familiengericht entscheidet über die Adoption

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist das Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses und das Einverständnis der leiblichen Eltern. Wenn das Kind 14 Jahre oder älter ist muss es selbst auch zustimmen.

Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Adoption eines fremden Kindes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopien der Abschriften aus dem Geburtenregister
  • Kopie der Heiratsurkunde
  • Ggf. Kopien von Sterbeurkunden oder Scheidungsurteil ehemaliger Ehepartner:innen
  • Kopien der Geburtseinträge von eheliche, nicht-ehelichen und adoptierten Kindern
  • BZR-Auszug
  • Gesundheitszeugnisse
  • Erweiterte Meldebescheinigung
  • Kopien von Einkommensnachweisen
  • Fotos (wenn möglich keine Passfotos)

Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

Fachlich freigegeben am

23.12.2022
Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

Diese Informationen kommen aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZUFISH) und werden aus einem zentralen System, das nicht Bestandteil dieser Webseite ist, geladen. Bitte haben Sie daher Verständnis für etwas längere Ladezeiten.


ZuständigkeitsfinderDer Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein ist jetzt auch als App verfügbar. Ob auf iPhone, Android oder als Webapp in Ihrem mobilen Browser, mit wenigen Schritten lassen sich die Behörde, benötigte Unterlagen und alle weiteren Informationen ausfindig machen.
http://m.zufish.de/apps