ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Gebühren bei einer Auslandsadoption bezahlen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Gebühren bei einer Auslandsadoption bezahlen
Stelle:
Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GZA)
Adresse:
Südring 32
22303 Hamburg, Freie und Hansestadt
Telefon:
+49 40 42863-5006
Telefax:
+49 40 42863-5188
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Es gibt Gebühren für die Durchführung einer Eignungsprüfung durch eine staatliche Adoptionsvermittlungsstelle und für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens. Die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes informiert über die Höhe der Kosten und begleitet den Prozess.

Im Rahmen der Adoption eines Kindes aus dem Ausland entstehen weitere Kosten. Dabei handelt es sich um Kosten für Flüge, Unterkünfte, Beglaubigungen, Übersetzungen von Urkunden und Eignungsberichten sowie für den Dokumentenversand.
 

Teaser

Was für Gebühren gibt es im Rahmen einer Adoption eines Kindes aus dem Ausland?

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) in Hamburg.

Zuständige Stelle

Eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes.

Welche Gebühren fallen an?

Für eine Eignungsprüfung nach § 7b Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.

Gebühr: EUR 1.300

Für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich einer länderspezifischen Eignungsprüfung nach § 7c Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.

Gebühr: EUR 1.200

Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen

Fachlich freigegeben am

23.12.2022
Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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