ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Eine befristete Ausnahme für besondere experimentelle und technisch wissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle beantragen
Bezeichnung:
Eine befristete Ausnahme für besondere experimentelle und technisch wissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle beantragen
Stelle:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Dienstleistungszentrum 10
Adresse:
Alter Hellweg 56
44379 Dortmund
Telefon:
0231 99550
Telefax:
0231 9955180
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 225
Adresse:
Canisiusstr. 21
55122 Mainz
Telefon:
+49 613118 0
Telefax:
+49 6131 185016
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie zur Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland zugelassen sind und mit einer Amateurfunkstelle experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien planen, können Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine spezielle Genehmigung beantragen. Diese erlaubt bestimmte Ausnahmen von den geltenden technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der Amateurfunkverordnung.

Falls die Amateurfunkstelle fernbedient oder automatisch arbeiten soll, nutzen Sie bitte das Antragsformular für die Zuteilung von fernbedient oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstellen und ergänzen Sie dieses um eine Erläuterung Ihres Experiments oder Ihrer technisch-wissenschaftlichen Studie.

In jedem Fall ist für die Bearbeitung Ihres Antrags eine detaillierte Beschreibung Ihres Vorhabens erforderlich. Rückfragen zu Ihrem Experiment oder Ihrer technisch-wissenschaftlichen Studie seitens der BNetzA können die Bearbeitung verlängern.

Für die genehmigten Ausnahmen legt die BNetzA gegebenenfalls zusätzliche Auflagen fest, die Sie einzuhalten haben.

Die erteilten Ausnahmegenehmigungen sind stets befristet und können unter Umständen verlängert werden. Beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig bei der BNetzA.

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ausnahmegenehmigungen für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können die befristete Ausnahme für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle online oder schriftlich beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
  • Sie erhalten
    • einen Bescheid, der gegebenenfalls zusätzliche Auflagen aufführt, und
    • eine Zahlungsaufforderung.
  • Sie überweisen die Gebühr.

Antrag per E-Mail oder Post:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der BNetzA und öffnen Sie das Antragsformular.
  • Sie können das Formular wahlweise
    • direkt online ausfüllen oder
    • es herunterladen und dann ausfüllen.
  • Schicken Sie den unterschriebenen Antrag anschließend per E-Mail oder Post an die Bundesnetzagentur.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
  • Die BNetzA sendet Ihnen
    • einen Bescheid, der gegebenenfalls zusätzliche Auflagen aufführt, und
    • eine Zahlungsaufforderung.
  • Sie überweisen die Gebühr.

Voraussetzungen

Sie sind zur Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland zugelassen und verfügen somit über ein personengebundenes Rufzeichen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
    • Falls die Amateurfunkstelle fernbedient oder automatisch arbeiten soll, nutzen Sie bitte das Antragsformular für die Zuteilung von fernbedient oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstellen und ergänzen Sie dieses um eine Erläuterung Ihres Experiments oder Ihrer technisch-wissenschaftlichen Studie.
    • Für die Bearbeitung Ihres Antrags ist eine detaillierte Beschreibung Ihres Vorhabens erforderlich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für den Antrag gibt es keine Frist. Eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Zuteilungszeitraums beantragen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid beziehungsweise dem Gebührenbescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Dienstleistungszentrum 10

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

16.09.2022
Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

Diese Informationen kommen aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZUFISH) und werden aus einem zentralen System, das nicht Bestandteil dieser Webseite ist, geladen. Bitte haben Sie daher Verständnis für etwas längere Ladezeiten.


ZuständigkeitsfinderDer Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein ist jetzt auch als App verfügbar. Ob auf iPhone, Android oder als Webapp in Ihrem mobilen Browser, mit wenigen Schritten lassen sich die Behörde, benötigte Unterlagen und alle weiteren Informationen ausfindig machen.
http://m.zufish.de/apps