ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Zinsloses Darlehen für den Zeitraum, in dem die Arbeitszeit reduziert oder komplett ausgesetzt wird, um nahe Angehörige zu pflegen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Zinsloses Darlehen für den Zeitraum, in dem die Arbeitszeit reduziert oder komplett ausgesetzt wird, um nahe Angehörige zu pflegen
Stelle:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Adresse:
Von-Gablenz-Straße 2-6
50679 Köln
Telefon:
+49 221 3673-0
Telefax:
+49 221 3673-4661
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), Referat 407
Adresse:
Sibille-Hartmann-Straße 2-8
50969 Köln
Telefon:
+49 221 3673-0
Telefax:
+49 221 3673-4661
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie haben für die Zeit, in der Sie nahe Angehörige pflegen, Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.

Das Darlehen:

  • soll helfen, den Verdienstausfall abzufedern, der Ihnen durch die Reduzierung, bzw. den Wegfall, des Erwerbseinkommens entsteht,
  • wird in monatlichen Raten ausgezahlt,
  • muss nach dem Ende der Freistellung wieder in Raten zurückgezahlt werden,
  • wird beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt.

Die monatlichen Darlehensraten werden in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen den pauschalierten monatlichen Nettogehältern vor und während der Familienpflegezeit, bzw. der Pflegezeit, gewährt.

Maßgeblich für die Berechnung des pauschalierten monatlichen Nettoentgeltes vor der Freistellung ist das monatliche Bruttoarbeitsentgelt ohne Berücksichtigung von Sachbezügen, die in den letzten 12 Monaten gezahlt wurden. Einmalzahlungen und sonstige Bezüge (wie z.B. Urlaubsgelder oder Prämien) werden bei der Berechnung berücksichtigt.

Auch bei einer vollständigen Freistellung während der Pflegezeit wird bei der Berechnung des Darlehens von einer fiktiven Erwerbstätigkeit von 15 Stunden ausgegangen. Daher ersetzt das Darlehen maximal die Hälfte der Differenz zwischen dem Einkommen vor der Pflegezeit und dem fiktiven Einkommen aus 15 Wochenstunden.

Die Darlehensraten werden zu Beginn jeweils für den Kalendermonat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, auf das angegebene Konto überwiesen.

Sie haben die Möglichkeit, auch ein niedrigeres Darlehen – bis zu einer Mindesthöhe von 50 Euro monatlich – zu beantragen. Sie haben das Darlehen vorrangig vor dem Bezug von bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Bei der Berechnung von Sozialleistungen wird Ihnen ein gewährtes  Darlehen immer als Einkommen angerechnet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des pflegebedürftigen Angehörigen,
  • Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers der letzten 12 Monate mit Angabe der arbeitsvertraglich vereinbarten Wochenstunden,
  • schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Ein rückwirkender Anspruch auf ein zinsloses Darlehen besteht, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Vorliegen der Voraussetzungen zur Gewährung einer Familienpflegezeit gestellt wird, andernfalls gilt der Antrag ab Beginn des Monats der Antragstellung.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Fachlich freigegeben am

28.08.2017
Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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