ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
300 Unterrichtsstunden des Integrationskurses einmalig wiederholen
Keine Treffer
Bezeichnung:
300 Unterrichtsstunden des Integrationskurses einmalig wiederholen
Stelle:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Adresse:
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Telefon:
+49 911 943-0
(Bemerkung: Bürgerservice)
Telefax:
+49 911 943-10000
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Haben Sie bereits an einem Integrationskurs ordnungsgemäß teilgenommen, aber im Abschlusstest „DTZ“ das Niveau B1 nicht erreicht, dann können Sie einmalig bis zu 300 Stunden des Sprachkurses wiederholen.

Um die Unterrichtsstunden wiederholen zu dürfen, müssen Sie zuvor ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen haben. Das bedeutet, dass Sie den Unterricht bis Kursende regelmäßig besucht und am Abschlusstest „DTZ“ teilgenommen haben. Ihr Kursträger bestätigt Ihnen auf Ihr Verlangen schriftlich die ordnungsgemäße Teilnahme.

Wenn Sie einen Alphabetisierungskurs besuchen, ist keine vorherige Teilnahme am Sprachtest erforderlich, um die 300 Stunden wiederholen zu können. Für Teilnehmende des Alphabetisierungskurses steht für die Beantragung der Wiederholungsstunden ein gesondertes Formular zur Verfügung.

Den Antrag auf Wiederholung des Sprachkurses können Sie bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des BAMF stellen.

Teaser

Wenn Sie im Abschlusstest „DTZ“ das Niveau B1 nicht erreicht haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Sprachkurs einmalig wiederholen.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf einmalige Wiederholung des Sprachkurses können Sie schriftlich beim Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

Schriftlich per Post

  • Sie können das Formular wahlweise auf der Internetseite des BAMF ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF. Falls Sie in Ihrem Antrag auch die Befreiung von den Kursgebühren beantragen, fügen Sie bitte die erforderlichen Nachweise bei.
  • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid per Post über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.

Voraussetzungen

Eine einmalige Wiederholung des Sprachkurses können beantragen:

  • wer ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen hat, aber den Sprachtest „DTZ“ nicht mit dem Sprachniveau B1 abgelegt hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • eine schriftliche Bescheinigung des Kursträgers, dass Sie ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen haben

Falls Sie mit Ihrem Antrag gleichzeitig auch die Befreiung vom Kostenbeitrag beantragen, benötigen Sie dafür die entsprechenden aktuellen Nachweise (Bescheid über Bezug von Sozialleistungen, sonstige finanzielle Bedürftigkeit).

Welche Gebühren fallen an?

  • Kostenbeitrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten): EUR 2,20
  • Gesamtkostenbeitrag für einmalige Wiederholung (300 Stunden) EUR 660,00

Hinweis:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie vom Kostenbeitrag befreit werden. Dies kann gemeinsam mit der Zulassung zur Wiederholung des Sprachkurses beantragt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung vor Beginn der Wiederholung

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 Tage bis 1 Monat

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage
     

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Die Bescheinigung der ordnungsgemäßen Kursteilnahme durch den Kursträger kann im Online-Antrag als Kopie (PDF oder JPG) hochgeladen werden.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am

03.05.2021
Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

Diese Informationen kommen aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZUFISH) und werden aus einem zentralen System, das nicht Bestandteil dieser Webseite ist, geladen. Bitte haben Sie daher Verständnis für etwas längere Ladezeiten.


ZuständigkeitsfinderDer Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein ist jetzt auch als App verfügbar. Ob auf iPhone, Android oder als Webapp in Ihrem mobilen Browser, mit wenigen Schritten lassen sich die Behörde, benötigte Unterlagen und alle weiteren Informationen ausfindig machen.
http://m.zufish.de/apps