ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Öffentliche Finanzierungshilfen für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung beantragen
Bezeichnung:
Öffentliche Finanzierungshilfen für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung beantragen
Stelle:
Investitionsbank Schleswig-Holstein für EFRE
Adresse:
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Telefon:
+49 431 9905-0
Telefax:
+49 431 9905-3383
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Fördermaßnahme zielt branchenübergreifend auf Investitionen von Unternehmen zur Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft sowie auf den Ausgleich von Standortnachteilen im Sinne einer ausgewogenen und gleichwertigen Raumentwicklung in Schleswig-Holstein ab.

Teaser

Für Investitionen, die auf die Anschaffung von neuen Maschinen/ Anlagen und Gebäuden abzielen und verbunden mit der Schaffung von Arbeitsplätzen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Förderantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Es wird empfohlen, davor eine Beratung die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen. 
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein prüft den Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach. 
  • Liegt ein vollständiger Antrag vor, so entscheidet die Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Bewilligung der Förderung. 
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
  • Ein Vorhaben kann vor Bewilligung der Förderung nur dann begonnen werden, wenn Sie einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen und dieser durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein genehmigt wird.
     

Zuständige Stelle

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Das Vorhaben soll Beiträge in den Bereichen Gleichstellung Nichtdiskriminierung und nachhaltige Entwicklung leisten.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. 
  • Das Vorhaben wird grundsätzlich in Schleswig-Holstein durchgeführt.
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Scoringtabelle – Beiträge zu den Querschnittszielen
     

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor Antragstellung empfehlen wir eine Beratung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen. Der Antrag muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens gestellt worden sein. Ohne Genehmigung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert regelmäßig mehrere Monate.

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch sowie Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Begünstigten sind an die Erfüllung der mit der Förderung verbundenen Voraussetzungen und des Zuwendungszwecks für einen bestimmten Zeitraum gebunden (Zweckbindung). Die Zweckbindung beträgt je nach Art und Ausgestaltung des jeweiligen Vorhabens bis zu 5 Jahre und wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

16.12.2022
Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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