ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung
Stelle:
Stadt Uetersen - Bürgerbüro
Adresse:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-316
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Stadt Uetersen - Standesamt
Adresse:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Abteilung:
Bürgerbüro
Anrede:
Frau
Name:
Römer-Venzke
Telefon:
04122 714-316
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Rentenversicherung kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen.

An wen muss ich mich wenden?

Bei folgenden Stellen können Sie das übersandte Formular des Rentenleisters ausfüllen und unterschreiben:

  • Kommunale Behörden
  • Kirchenbehörden
  • Notarinnen und Notare
  • Landesärzte- und Landestierärztekammern
  • Berufsständische Versorgungswerke
  • Gesetzliche Krankenkassen
  • Banken als Anstalten des öffentlichen Rechts oder Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG

Anschließend erfolgt seitens der Stelle vor Ort eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation.
Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der jeweiligen Stelle in Verbindung zu setzen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist gebührenfrei.
Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger oder private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten) sind gebührenpflichtig. Die Gebühr ist abhängig von der Handlung der ausgewählten Stelle, die die Beglaubigung vornimmt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

  • Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil,
  • § 119 Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung.

Was sollte ich noch wissen?

Eine Meldebescheinigung der Meldebehörde kann nur ohne entsprechende Zusätze, dass die Kundin oder der Kunde lebend sei, erteilt werden. Bei der erteilten Meldebescheinigung bleibt das Sterbedatum leer. Daraus folgt, dass die Person noch lebt. Diese Meldebescheinigung kann mit dem Formular des Rentenleisters verbunden und gesiegelt werden und gilt als eine Urkunde.

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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