Zutritt zum Rathaus nur mit "3G"

Für den Zutritt zum Rathaus gilt die „3G-Regel“

Besucherinnen und Besucher des Uetersener Rathauses müssen am Eingang nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Als Testnachweis gilt ein Nachweis eines offiziell zugelassenen Testzentrums, welcher maximal 24 Stunden alt ist oder ein PCR-Testergebnis, welches nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Die Selbsttestung vor Ort oder die Vorlage einer Selbstauskunft sind nicht möglich!

Außerdem wird zum Abgleich der Person, die im Zertifikat oder dem Test aufgeführt wird, ein gültiges Ausweisdokument benötigt.

 

Zurück