Vollständige Aufhebung der Aufstallungspflicht für Geflügel im Kreis Pinneberg

Der Kreis Pinneberg hat mit heutiger Wirkung die Allgemeinverfügung Nr. 26/3 zur vollständigen Aufhebung des Aufstallungsgebots von Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltener Vögel sowie des Verbots der Durchführung von Geflügelausstellungen erlassen hat. Damit müssen im gesamten Kreisgebiet die betroffenen Tiere nicht mehr aufgestallt werden.  

Die Allgemeinverfügung ist hier zu finden: Link

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