Verbrennen von Gartenabfällen verboten!

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist durch das Land Schleswig-Holstein neu geregelt worden und ist grundsätzlich ab sofort verboten!

Durch die Neuregelung der Pflanzenabfallverordnung ist das Verbrennen in zusammenhängend bebauten Ortsteilen grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Außerhalb auch nur, wenn es keine zumutbaren Alternativen gibt. Das Verbrennen muss dem Fachdienst Umwelt des Kreises Pinneberg mit einem Vorlauf von fünf Werktagen  gemeldet werden.

Biikebrennen, Osterfeuer und das private Lagerfeuer bleiben erlaubt.

 

Nähere Informationen können Sie dem entsprechenden Merkblatt entnehmen, welches auch als Download zur Verfügung steht.

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