Tempo-30-Zone in Schröders Tannen

Aufgrund eines Beschlusses des Bau- und Verkehrsausschusses ist bei der Verkehrsbehörde die Anordnung einer Tempo-30-Zone in Schröders Tannen (ab dem Tornescher Weg) bis zur Hochfeldstraße Höhe Hausnummer 69 beantragt worden.

Die Tempo-30-Zone wurde nun durch den Baubetriebshof eingerichtet werden. Zu dem Gesamtbereich gehören folgende Straßenzüge: Lesekampstraße, Hochfeldstraße bis Nr. 69, Schröders Tannen inkl. Sackgasse im Einmündungsbereich Tornescher Weg.

Achtung: In einer Tempo-30-Zone gilt grundsätzlich die "rechts vor links"-Regelung, d.h. im Einmündungsbereich Schröders Tannen ist die Vorfahrt geändert!

Um Beachtung wird gebeten!

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