Tempo-30-Zone in Schröders Tannen
Aufgrund eines Beschlusses des Bau- und Verkehrsausschusses ist bei der Verkehrsbehörde die Anordnung einer Tempo-30-Zone in Schröders Tannen (ab dem Tornescher Weg) bis zur Hochfeldstraße Höhe Hausnummer 69 beantragt worden.
Die Tempo-30-Zone wurde nun durch den Baubetriebshof eingerichtet werden. Zu dem Gesamtbereich gehören folgende Straßenzüge: Lesekampstraße, Hochfeldstraße bis Nr. 69, Schröders Tannen inkl. Sackgasse im Einmündungsbereich Tornescher Weg.
Achtung: In einer Tempo-30-Zone gilt grundsätzlich die "rechts vor links"-Regelung, d.h. im Einmündungsbereich Schröders Tannen ist die Vorfahrt geändert!
Um Beachtung wird gebeten!