Tempo-30-Zone in der J.-P.-Lange-Straße

Aufgrund eines Beschlusses des Bau- und Verkehrsausschusses ist bei der Verkehrsbehörde die Anordnung einer Tempo-30-Zone in der J.-P-Lange-Straße beantragt worden.

Die Tempo-30-Zone wurde nun durch den Baubetriebshof eingerichtet. Zu dem Gesamtbereich gehören folgende Straßenzüge: J.-P.-Lange-Straße, Hinrich-Voß-Straße und die Wulfstraße.

Achtung: In einer Tempo-30-Zone gilt grundsätzlich die "rechts vor links"-Regelung, d.h. im Einmündungsbereich der Hinrich-Voß-Straße ist nun die Vorfahrt geändert! Übergangsweise wird per Beschilderung auf die geändertre Vorfahrtsregelung hingewiesen.

Um Beachtung wird gebeten!

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