Tempo-30-Zone im Katzhagen
Aufgrund eines Beschlusses des Bau- und Verkehrsausschusses ist bei der Verkehrsbehörde die Anordnung einer Tempo-30-Zone im Katzhagen beantragt worden.
Nach Genehmigung und Anordnung ist die Tempo-30-Zone nun durch die entsprechende Beschilderung vollständig eingerichtet worden. Zu dem Bereich gehören auch der Neuweg sowie teils der Quellenweg.
Achtung: In einer Tempo-30-Zone gilt die "rechts vor links"-Regelung. Dies gilt im Einmündungsbereich zum Neuweg sowie im Quellenweg im Einmündungsbereich zum Katzhagen.
Um Beachtung wird gebeten!