Tempo 30-Zone im Großen Sand

Aufgrund eines Beschlusses des Bau- und Verkehrsausschusses ist bei der Verkehrsbehörde des Kreises Pinneberg die Anordnung einer Tempo 30-Zone im Großen Sand beantragt worden.

Nach Genehmigung ist die Tempo 30-Zone im Großen Sand, die sich vom Ostbahnhof bis zur Wassermühlenstraße erstreckt, durch die entsprechende Beschilderung eingerichtet worden. Damit fügt sich der Große Sand nunmehr in die bereits bestehende und angrenzende Tempo 30-Zone (Sandweg, Wilhelminenstraße, Katharinenstraße,  Sophienstraße, Stavenowstraße, Lindenstraße, Am Mühlenteich, Töpferstraße und Denkmalstraße ) ein. Zur Vervollständigung ist die Hafenstraße und die Gerberstraße mit in die Tempo 30-Zone einbezogen worden.

 

Achtung: In einer Tempo 30-Zone gilt die "rechts vor links-Regelung". Dies gilt im Einmündungsbereich der Wilhelminenstraße, der Katharinenstraße, der Töpferstraße, der Denkmalstraße und der Hafenstraße und ist zwingend zu beachten! Eine entsprechende Beschilderung (Kreuzung / Einmündung - Vorfahrt geändert) ist vorübergehend aufgestellt worden.

 

Um Beachtung wird gebeten!

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