Tempo-30-Zone im Altstadtbereich
Aufgrund eines Beschlusses des Bau- und Verkehrsausschusses ist bei der Verkehrsbehörde die Anordnung einer Tempo-30-Zone im Katzhagen und zusätzlich im Altstadtbereich beantragt worden.
Nach zügiger Anordnung im Katzhagen konnte nun auch endlich die Tempo-30-Zone im Altstadtbereich eingerichtet werden. Zu dem Bereich gehören folgende Straßenzüge: Rathausstraße, Moltkestraße und die Kirchenstraße.
Achtung: In einer Tempo-30-Zone gilt die "rechts vor links"-Regelung!
Um Beachtung wird gebeten!