Teilaufhebung der kreisweiten Aufstallung für Geflügel
Der Kreis Pinneberg hat mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung zur Teilaufhebung des Aufstallungsgebots von Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltener Vögel sowie das Verbot der Durchführung von Geflügel-Ausstellungen erlassen. Das Aufstallungsgebot gilt nun in einer Risikozone entlang der Elbe und Pinnau für sämtliche Betriebe und außerhalb der Risikozone für Betriebe mit mehr als 49 Stück Geflügel (s. auch Geoportal in der Allgemeinverfügung).
