Teilaufhebung der kreisweiten Aufstallung für Geflügel
Der Kreis Pinneberg hat mit heutiger Wirkung eine weitere Allgemeinverfügung zur Teilaufhebung des Aufstallungsgebotes von Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln erlassen. Das Risikogebiet entlang der Elbe und Pinnau (betraf in Teilen Seestermühe, Seester, Neuendeich, Haselau, Haseldorf, Hetlingen, Holm, Moorrege, Uetersen) wurde aufgehoben. Somit gilt nun im gesamten Kreisgebiet (mit Ausnahme der Insel Helgoland) eine Aufstallungspflicht für Betriebe, die mehr als 49 Stück Geflügel / in Gefangenschaft gehaltene Vögel halten.
Die Allgemeinverfügung ist hier zu finden: Link
