Startschuss zur Befragung der Uetersener Bevölkerung zu ihrem Sport- und Bewegungsverhalten

Bewegen Sie sich gern? Wo treiben Sie Sport und welche Sportarten be-vorzugen Sie? Welche Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf Sport und Bewegung haben Sie? Wo sehen die an Sport, Bewegung und Gesundheit interessierten Bürgerinnen und Bürger zukünftig noch Verbesserungspotenziale?


Diese und andere Fragen sind Bestandteil einer großen Umfrage, die in dieser Woche in der Stadt Uetersen startet. Insgesamt 3.500 per Zufall ausgewählte Bürgerinnen und Bürger werden anonym zu ihrem Sport- und Bewegungsverhalten befragt. Die Teilnahme erfolgt digital per Online-Link bzw. QR-Code. Alle angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger, die den Fragebogen analog ausfüllen möchten, melden sich bitte bei Frau Wegner vonseiten der Stadtverwaltung Uetersen          (E-Mail: wegner@stadt-uetersen.de / Tel: 04122 / 714-276). Auf Anfrage wird der Fragebogen postalisch zur Verfügung gestellt. Kinder und Jugendliche dürfen sich beim Ausfüllen der Fragebögen natürlich Unterstützung von den Eltern holen. Die wissenschaftlichen Analysen werden durch das von der Stadtverwaltung beauftragte Institut für kommunale Sportentwicklungsplanung (INSPO) an der Fachhochschule für Sport und Management Potsdam der Europäischen Sportakademie Land Brandenburg durchgeführt und fachlich begleitet.


Prof. Barsuhn, wissenschaftlicher Leiter des INSPO betont, dass eine effektive Planung die lokalen Bedürfnisse der Menschen berücksichtigen müsse: „Viele Menschen sind heutzutage sport- und bewegungsaktiv. Dabei werden unterschiedliche Sport- und Bewegungsformen bzw. Aktivitäten nachge-fragt. Vor diesem Hintergrund muss sich neben den klassischen Sport- und Bewegungsräumen wie Sporthallen und Sportplätze auch intensiv mit dem öffentlichen Raum auseinandergesetzt werden."


Dirk Woschei, Bürgermeister der Stadt Uetersen, steht voll hinter dem Projekt und erhofft sich von der Befragung gute Hinweise für den weiteren Prozess. „Wenn wir wissen, womit wir unsere Uetersener Bürgerinnen und Bürger in sportlicher Hinsicht am meisten unterstützen können, kann das Geld auch zielgerichtet eingesetzt werden.“ Er appelliert an alle Befragten: „Bitte nehmen Sie sich die wenigen Minuten Zeit für die Befragung und gestalten Sie unsere Stadt dadurch aktiv mit!“


Neben den Bürgerinnen und Bürgern werden auch alle Sportvereine, Schulen und Kindertagesstätten in den Planungsprozess einbezogen. Deren Befragungen haben bereits erfolgreich stattgefunden. In spezifischen Online-Fragebögen wurden die Institutionen gebeten, zu ihrer aktuellen Situation, zu Perspektiven, Potenzialen und möglichen Problemen im Kontext ihrer sportlichen Entwicklung Stellung zu beziehen.
Die Ergebnisse der empirischen Analysen bilden die Basis für die im Anschluss stattfindende kooperative Planungsphase. Im Rahmen einer eigens eingerichteten „Kooperativen Planungsgruppe“ werden die wissenschaftlichen Ergebnisse den Vertreter*innen der Fachverwaltungen, der Politik, des organisierten Sports und weiteren lokalen Expert*innen vorgestellt und gemeinsam weiterentwickelt. Auf dieser Grundlage werden Handlungsempfehlungen für eine bedarfsgerechte und zukunftsorientierte Sportentwicklung erarbeitet.

Folgende Maßnahmen garantierten die Sicherheit der Daten:

  • Zur technischen Durchführung der Online-Befragung wurde das Institut für kommunale Sportentwicklungsplanung (INSPO) beauftragt. INSPO speichert standardmäßig keine Zusatzinformationen (d. h. IP-Adressen), welche die Zuordnung zu einzelnen Personen erlauben.
  • Die Daten werden vom Server der INSPO heruntergeladen und anschließend ausschließlich für diese Untersuchung verwendet. Sie werden von MitarbeiterInnen des Sportamts auf einem nur für sie zugänglichen Server gespeichert. Die technische Sicherheit des Servers ist gewährleistet. Wenn sie nicht an der Online-Befragung teilnehmen möchten, haben sie die Möglichkeit, den Fragebogen in papierener Version auszufüllen und anonym in den Postkasten der Stadt Uetersen einzuwerfen.

 

Abschließend wird ein Bericht mit den Ergebnissen der Bewegungs- und Sportverhaltensanalyse in den politischen Gremien veröffentlicht. Sechs Monate nach der Veröffentlichung des Berichts werden die Daten ordnungsgemäß und nach Vorgaben der geltenden DSGVO vernichtet.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist § 13 des Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben das Recht, jederzeit Auskunft über ihre von uns gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSVGO) und diese zu berichtigen (Art. 16), zu löschen (Art. 17), einzuschränken (Art. 18) oder diesen zu widersprechen (Art. 21). Sie haben außerdem das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten (Art. 20) und sich bei Missachtung der DSGVO-Leitlinien bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77).

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