Pfändungsschutz von Sozialgeld

Achtung Änderung

Bis zum 31.12.2011 waren Leistungen aus der Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Erziehungsgeld, Grundrente, Mutterschaftsgeld, Wohngeld, Kindergeld und Leistungen der Pflegeversicherung vor Pfändung geschützt. Nach Ablauf des 31.12.2011 endet dieser Pfändungsschutz.

Wer ab l. Januar 2012 auf den oben angeführten Pfändungsschutz nicht verzichten will, muss nunmehr ein Pfäldungsschutzkonto (P-Konto) bei einer Bank einrichten. Die Banken werden hinreichend beraten und Hilfestellung leisten.

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