Maskenpflicht in Uetersen

In Uetersen wurde die Regelung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Bereich ab dem 15. März 2021 ausgeweitet! Da die Geschäfte teilweise wieder geöffnet haben, ist die Mund-Nasen-Bedeckung nun werktags zwischen 7:00 und 18:00 Uhr zu tragen. Bislang galt dieses nur für den Markttag.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt in der Fußgängerzone und im Bereich des Wochenmarktes sowie der Parkpalette.

Seit dem 12.04.2021 gelten Verstöße gegen die Tragepflicht einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung auch ohne wiederholte Aufforderung durch eine Ordnungskraft als Ordnungswidrigkeiten!

Personen, die von der Maskenpflicht befreit sind, müssen künftig ein ärztliches Attest vorlegen können, wenn sie sich in Bereichen aufhalten, in denen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht. Eine solche Bescheinigung muss von einer Ärztin bzw. einem Arzt ausgestellt worden sein.

Es wird um zwingende Beachtung gebeten!!

Weitere Informationen und Regelungen zum Coronavirus finden Sie hier

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