Laub-Entsorgung

Straßenreinigung durch den städtischen Baubetriebshof

  • die alljährliche “Laub-Zeit” führt zu hoher Maschinenbelastung und Personalauslastung für den städtischen Baubetriebshof
  • Regeneinläufe verstopfen schneller
  • erhebliche Laubmengen müssen kostenpflichtig entsorgt werden
    alle, die Straßenreinigungsgebühren zahlen, haben das gleiche Recht auf die Durchführung der Straßenreinigung

So ist es richtig:

  • die Reinigungspflicht von Fuß- und Radwegen ist in Uetersen den jeweiligen Grundstücks-Eigentümer*innen durch Straßenreinigungssatzung* auferlegt
  • die Reinigungspflicht gilt für alle entlang der Grundstückgrenzen verlaufenden öffentlichen Geh- und Radwege einschließlich der angrenzenden öffentlichen Randstreifen
  • Laub von privaten und städtischen Bäumen, das auf Geh-/Radwege oder in Gärten fällt, ist regelmäßig durch Eigentümer*innen auf eigene Kosten zu entsorgen (am besten im Garten als Mulchschicht unter Gehölzen, auf dem Komposthaufen, in der braunen Tonne oder im Gartenabfallsack)

So bitte nicht:

  • es ist nicht zulässig, Laub oder jedwede andere (Grün)Abfälle von Geh-/Radwegen oder gar von Privatgrundstücken auf die Fahrbahn oder in Parkbuchten zu schütten, zu fegen oder auf Grünstreifen abzulegen
  • Zuwiderhandlungen stellen nach § 5 der Satzung eine Verletzung der Straßenreinigungs- bzw. Winterdienstpflicht dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden
  • wer vorsätzlich oder fahrlässig die ihr oder ihm durch diese Satzung auferlegte oder von ihr oder ihm übernommene Reinigungs- und Winterdienstpflicht nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig (§ 56 Abs.1 Nr. 8 StrWG)
  • die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 mit einer Geldbuße bis zu 2.556 Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 4 bis 10 mit einer Geldbuße bis zu 511 Euro geahndet werden

* Die Straßenreinigungssatzung finden Sie auch auf der Homepage der Stadt Uetersen: auf der Startseite ⟶ Aktuelles ⟶ Satzungen/Richtlinien, Punkt 7.11 (https://uetersen.de/satzungen-richtlinien.html Punkt 7.11)

Stadt Uetersen, Wassermühlenstraße 7, 25436 Uetersen
Baubetriebshof: per E-Mail an schmedes@stadt-uetersen.de

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