Laub-Entsorgung
Straßenreinigung durch den städtischen Baubetriebshof
- die alljährliche “Laub-Zeit” führt zu hoher Maschinenbelastung und Personalauslastung für den städtischen Baubetriebshof
- Regeneinläufe verstopfen schneller
- erhebliche Laubmengen müssen kostenpflichtig entsorgt werden
alle, die Straßenreinigungsgebühren zahlen, haben das gleiche Recht auf die Durchführung der Straßenreinigung
So ist es richtig:
- die Reinigungspflicht von Fuß- und Radwegen ist in Uetersen den jeweiligen Grundstücks-Eigentümer*innen durch Straßenreinigungssatzung* auferlegt
- die Reinigungspflicht gilt für alle entlang der Grundstückgrenzen verlaufenden öffentlichen Geh- und Radwege einschließlich der angrenzenden öffentlichen Randstreifen
- Laub von privaten und städtischen Bäumen, das auf Geh-/Radwege oder in Gärten fällt, ist regelmäßig durch Eigentümer*innen auf eigene Kosten zu entsorgen (am besten im Garten als Mulchschicht unter Gehölzen, auf dem Komposthaufen, in der braunen Tonne oder im Gartenabfallsack)
So bitte nicht:
- es ist nicht zulässig, Laub oder jedwede andere (Grün)Abfälle von Geh-/Radwegen oder gar von Privatgrundstücken auf die Fahrbahn oder in Parkbuchten zu schütten, zu fegen oder auf Grünstreifen abzulegen
- Zuwiderhandlungen stellen nach § 5 der Satzung eine Verletzung der Straßenreinigungs- bzw. Winterdienstpflicht dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden
- wer vorsätzlich oder fahrlässig die ihr oder ihm durch diese Satzung auferlegte oder von ihr oder ihm übernommene Reinigungs- und Winterdienstpflicht nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig (§ 56 Abs.1 Nr. 8 StrWG)
- die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 mit einer Geldbuße bis zu 2.556 Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 4 bis 10 mit einer Geldbuße bis zu 511 Euro geahndet werden
* Die Straßenreinigungssatzung finden Sie auch auf der Homepage der Stadt Uetersen: auf der Startseite ⟶ Aktuelles ⟶ Satzungen/Richtlinien, Punkt 7.11 (https://uetersen.de/satzungen-richtlinien.html Punkt 7.11)
Stadt Uetersen, Wassermühlenstraße 7, 25436 Uetersen
Baubetriebshof: per E-Mail an schmedes@stadt-uetersen.de