Jugendschöffen gesucht!!!

Jugendschöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 gesucht!

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in der Stadt Uetersen Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Der Jugendhilfeausschuss schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie Jugendschöffen benötigt werden.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Uetersen wohnen und am 1.1.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren.

Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden.

Interessenten bewerben sich als Jugendschöffe bis zum 01.07.2018 bei der Stadt Uetersen, Wassermühlenstraße 7.            

Ein Formular kann von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

 

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Wegner unter der Telefonnummer 04122/714276 zur Verfügung.

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