WICHTIGE INFO zur Geflügelpest

Das Umweltministerium hat mit Wirkung vom 12. November 2020 eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen erlassen.

Die Allgemeinverfügung schafft eine einheitliche Grundlage für die Einhaltung von Hygienevorschriften für private und gewerbliche Geflügelhaltungen.

Die Allgemeinverfügung und Informationen dazu finden Sie hier .

Durch den Kreis Pinneberg ist ein Bürgertelefon eingerichtet worden für Fragen zur Allgemeinverfügung und für allgemeine Fragen zur Geflügelpest. Das Bürgertelefon steht montags bis donnerstags von 8:30 bis 15:30 Uhr und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr zur Verfügung. Die Rufnummer lautet 04121/ 4502 - 2100.

 

 

 

Zurück