Blauzungenkrankheit

Medien-Information

  1. Mai 2024

Blauzungenkrankheit: Landwirtschaftsministerium weist auf gestiegenes Infektionsrisiko hin und bittet um erhöhte Wachsamkeit

KIEL. Das Schleswig-Holsteinische Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) weist Tierhalterinnen und Tierhalter auf die erhöhte Eintragsgefahr der Blauzungenkrankheit Serotyp 3 (BTV-3) nach Schleswig-Holstein hin und bittet um erhöhte Wachsamkeit. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko einer saisonalen Übertragung des Virus durch bestimmte Stechmücken, sogenannter Gnitzen, im Zeitraum Mai bis Oktober als hoch ein. Es erkranken vor allem Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Alpakas, Lamas und Wildwiederkäuer.

„Im letzten Herbst hat sich der neue Serotyp 3 rasant in den Niederlanden verbreitet und zu Einträgen u.a. nach Niedersachsen geführt. Wegen der hohen Dichte an Wiederkäuern im Land nehmen wir die Lage sehr ernst und bereiten uns intensiv auf einen möglichen Eintrag in Wiederkäuer haltende Betriebe vor. Im Rahmen der Vorbereitungen und um im Ernstfall handlungsfähig zu sein, stehen wir bereits in engem Austausch mit allen beteiligten Akteuren“, sagte Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies. Im Rahmen der Sonder-Agrarministerkonferenz am vergangenen Mittwoch habe sich Schleswig-Holstein zudem für die möglichst schnelle Einsatzmöglichkeit von Impfstoffen in Deutschland eingesetzt.

Wichtige Hinweise für Tierhalterinnen und Tierhalter:

Bei der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit stellt die Impfung den wirksamsten Schutz dar. Derzeit besteht in Deutschland allerdings keine Möglichkeit der Impfung gegen das BTV-3-Virus. Sobald eine Impfung möglich ist, wird das MLLEV darüber informieren. Um Gnitzen abzuwehren, können Tierbestände mit sog. Repellentien, Mitteln zur Abwehr von Insekten, behandelt werden. Außerdem kann eine Aufstallung in der Zeit der größten Flugaktivität der Gnitzen (Dämmerung, Nacht) einen gewissen Schutz bieten und somit ggf. vor einer Übertragung des Virus schützen.

Tierhalterinnen und Tierhalter, die bei ihren Tieren Fieber, Fressunlust, gestörtes Allgemeinbefinden, gerötete Schleimhäute, Speichelfluss und Schwellungen von Kopf, Zunge und Lippen, Entzündungen der Euter- oder Klauenhaut beobachten, sollen dies tierärztlich abklären lassen und ihr zuständiges Veterinäramt informieren.

Hintergrund:

Die Blauzungenkrankheit (BTV-3) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Gnitzen (kleine, blutsaugende Mücken), jedoch nicht von Tier zu Tier übertragen wird. Sie ist für den Menschen ungefährlich und der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten unbedenklich.

Schleswig-Holstein ist derzeit frei von der Blauzungenkrankheit. Das Verbringen von Tieren empfänglicher Arten aus nicht BTV-freien Zonen (derzeit Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz) nach Schleswig-Holstein unterliegt der Genehmigungspflicht.

Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Veterinäramt, wenn Sie Tiere aus nicht BTV-freien Zonen nach Schleswig-Holstein verbringen wollen.

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und den Regelungen zur Verbringung finden Sie hier:

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-7158 | E-Mail: pressestelle@mllev.landsh.de |
Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mllev

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