Ausstellung von Ersatzwahlscheinen
Sollte Ihnen der Wahlschein nicht zugegangen oder verloren gegangen sein, so kann am 22. Februar 2025 in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden!
In dem Fall wählen Sie die Tel. Nr. 04122 / 714 – 310 und vereinbaren Sie im o.g. Zeitraum einen Termin.
Rechtsgrundalge: § 28 Abs. 10 Bundeswahlordnung (BWO)