Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in der Töpferstraße
Durch die Verkehrsbehörde des Kreises Pinneberg ist angeordnet worden, dass auf einem Teilstück der Töpferstraße von ca. 50 m (ab Haus-Nr. 3 bis Haus-Nr. 13) die Einbahnstraßenregelung aufgeboben werden soll. Dies erfolgt aus dem Grund, weil diese Regelung nicht zwingend erforderlich ist, aber auch weil die Straße Teil einer Tempo-30-Zone ist und das Verkehrsaufkommen grundsätzlich als gering einzustufen ist. Näheres entnehmen Sie bitte der Anlage.
Um Beachtung wird gebeten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ab dem Zeitpunkt nur noch in Fahrtrichtung in den erlaubten Bereichen geparkt werden darf.