Anordnung für ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern im Umfeld von Reetdachhäusern

Unabhängig vom bundesweiten Verkaufsverbot im Zuge der Corona-Pandemie ordnet die Stadt Uetersen auch in diesem Jahr wieder ein Abbrennverbot von Pyrotechnik in einem Umkreis von 200 m zu Reetdachhäusern an. Die entsprechende Bekanntmachung steht zum Download bereit.

 

Das Abbrennverbot gilt explizit auch für eventuell noch vorhandene Restbestände von Feuerwerkskörpern aus dem Vorjahr.

 

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Ansammlungen und Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum derzeit stark beschränkt sind. Es gilt zudem ein Verbot von Ausschank und Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum. Auch sind Veranstaltungen verboten!

 

Verstöße können Bußgelder in nicht unerheblicher Höhe nach sich ziehen.

 

Aufgrund der angespannten Corona-Lage wird deshalb darum gebeten in diesem Jahr komplett auf das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk zu verzichten! Vielen Dank!

 

 

 

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