Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern

Da Reetdachhäuser aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders brandgefährdet gelten, erlässt die Stadt Uetersen, um Brandgefahren durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aus Anlass des Jahreswechsels vorzubeugen, folgende 

Allgemeinverfügung

Über das vom 02. Januar bis zum 30. Dezember bestehende Abbrennverbot hinaus, dürfen am 31. Dezember 2023 und am 01. Januar 2024 pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 in einem Umkreis von mindestens 300 m zu Reetdachhäusern in der Stadt Uetersen nicht abgebrannt werden.

Das Verbot nach § 23 Abs. 1 (1. SprengV) bleibt von dieser Allgemeinverfügung unberührt. Danach ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen generell verboten.

Der vollständige Text kann der anliegenden Allgemeinverfügung entnommen werden.

Es wird um zwingende Beachtung gebeten!

Zurück