Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern
Da Reetdachhäuser aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders brandgefährdet gelten, erlässt die Stadt Uetersen, um Brandgefahren durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aus Anlass des Jahreswechsels vorzubeugen, folgende
Allgemeinverfügung
Das ohnehin vom 02. Januar bis zum 30. Dezember bestehende Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 wird für das Gebiet der Stadt Uetersen hinsichtlich der Verwendung (Abbrennen) von Feuerwerksraketen in einem Abstand von 200 m zu Reetdachhäusern auch auf den 31. Dezember 2024 und den 01. Januar 2025 ausgedehnt. Andere pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen nur in einem Abstand von mindestens 50 m zu Reetdachhäusern abgebrannt werden.
Das Verbot nach § 23 Abs. 1 (1. SprengV) bleibt von dieser Allgemeinverfügung unberührt. Danach ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen generell verboten.
Der vollständige Text kann der anliegenden Allgemeinverfügung entnommen werden.
Es wird um zwingende Beachtung gebeten!