Beratung zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Der Betreuungsverein für den Pinneberg e.V. berät individuell und kostenfrei ab Juli 2025 im Rathaus Uetersen
Wer schiebt ihn nicht gerne auf, den Gedanken daran, einmal handlungsunfähig zu sein und keine eigenen Entscheidungen mehr treffen zu können? Oft wird dieser unangenehme Gedanke unter der Kategorie „jetzt nicht“ verbucht - schließlich gibt es ja Angehörige, die die Dinge in die Hand nehmen würden, falls unerwartet etwas passieren sollte. Doch diese Annahme ist falsch: Ohne bevollmächtigt oder zur rechtlichen Betreuungsperson bestellt zu sein, darf keine andere Person rechtsverbindliche Entscheidungen für jemanden treffen (eine Ausnahme stellt das Ehegattennotvertretungsrecht dar).
Sorgen Sie deshalb vor und legen Sie fest, welche Vertrauensperson in einem solchen Fall in Ihrem Sinne entscheidet, was getan und was unterlassen werden soll.
Der Betreuungsverein für den Kreis Pinneberg e.V. informiert Sie und/oder Ihre Angehörigen zu allen Fragen der Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung und berät Sie, welche Art der Vorsorge Ihren Bedürfnissen entspricht. Auch zur Patientenverfügung wird gerne beraten. Das Informationsmaterial des Vereins sowie die Beratungsgespräche sind für Sie kostenlos.
Die Beratungen finden nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 0 41 01-3 97 90 30 jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 16 – 19 Uhr im Rathaus Uetersen statt.
Der Betreuungsverein für den Kreis Pinneberg e.V. wurde im Jahr 1993 mit dem Ziel gegründet, das Selbstbestimmungsrecht unterstützungsbedürftiger Menschen zu stärken. Er wird von einem ehrenamtlichen Vorstand geleitet und arbeitet gemeinnützig. Zur Durchführung seiner Aufgaben erhält er Fördermittel vom Kreis Pinneberg und vom Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein. Weitere Informationen zum Verein und seinen Aufgaben finden Sie hier: https://btv-pbg.de