Diese Corona-Regelungen gelten im Kreis Pinneberg ab dem 21.12.2020
Allgemeinverfügung angepasst
Aufgrund des hohen Inzidenz-Wertes im Kreis Pinneberg, ist durch den Kreis Pinneberg die Allgemeinverfügung am 17.12.2020 angepasst worden, in der ergänzende Regelungen getroffen wurden, die über die Landesverordnung hinaus gehen. Die Zusammenfassung der Regelungen können sie der anliegenden Medieninformation des Kreises Pinneberg entnehmen.
Die neue Allgemeinverfügung steht unten zum Download zur Verfügung und kann zusätzlich hier abgerufen werden.
Am 21.12.2020 wurde die Allgemeinverfügung zur MNB-Pflicht verlängert. Diese steht ebenso zum Download zur Verfügung!
Die beiden Allgemeinverfügungen gelten zunächst bis zum 10.01.2021.
Außerdem ist am 21.12.2020 eine Allgemeinverfügung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) erlassen worden. Hier werden Regelungen getroffen, die im Falle einer Erkrankung durch das neuartige Coronavirus (SARS-Cov-2) oder bei der Einstufung als Kategorie I Kontaktperson zu beachten sind.
Um dringende Beachtung wird gebeten!!
Allgemeinverfügung Kreis Pinneberg Absonderung, 21.12.2020.pdf (221,3 KiB)
Allgemeinverfügung Kreis Pinneberg Inzidenz, 17.12.2020.pdf (89,9 KiB)
Allgemeinverfügung Kreis Pinneberg MNB-Pflicht, 21.12.2020.pdf (1,2 MiB)
Medieninformation Corona-Regelungen des Kreises Pinneberg, 16.12.2020.pdf (91,6 KiB)