Corona-Notbremse - was bedeutet das im Einzelnen?
Kreis Pinneberg
Was bedeutet die Corona-Notbremse im Einzelnen?
Der maßgebliche 7-Tage-Inzidenzwert ist mit diesem Montag an drei aufeinander folgenden Tagen über der 100er Marke gewesen. Damit greifen die Regelungen, die durch das geänderte Infektionsschutzgesetz als „Notbremse" bezeichneten Maßnahmen ab Mittwoch (28.04.2021, 0:00 Uhr) auch im Kreis Pinneberg.
Zusätzlich gelten die Maßnahmen, die das Land Schleswig-Holstein in einem Erlass bekannt gegeben hat, der umzusetzen ist, wenn der Inzidenzwert von 100 überschritten wird sowie die Automatismen aus der aus der Corona-Landesbekämpfung. Der Kreis Pinneberg hat hierzu eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die zuletzt am 30.04.2021 angepasst wurde. Diese steht als Download zur Verfügung.
Welche Regelungen konkret ab 28.04.2021 um 0:00 Uhr in Kraft treten, können Sie der anliegenden Medieninformation des Kreises Pinneberg entnehmen oder stets aktuell auf der Homepage des Kreises hier nachlesen.
Weiterhin gelten die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein, die Schulencorona-Verordnung und die ansonsten bekannten Regelungen zur Ausbreitung der Corona-Pandemie.
Das Robert-Koch-Institut weist auf seiner Internetseite unter https://www.rki.de/inzidenzen für den Kreis Pinneberg seit dem 24.04.2021 und somit an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 aus. Gemäß § 28b Abs. 1 S. 3 IfSG i.V.m. §§ 3 Abs. 2, 10 GDG SH wird deshalb festgestellt, dass ab dem 28.04.2021 die Maßnahmen nach § 28b Abs. 1 S. 1 IfSG gelten.
Wird die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten, so treten ab dem übernächsten Tag die in § 28b IfSG genannten Maßnahmen automatisch außer Kraft.
Die aktuellen Inzidenzwerte für den Kreis Pinneberg können Sie der Homepage des Kreises entnehmen https://www.kreis-pinneberg.de/Coronavirus/Daten+_+Fakten+_+Newsticker.html.
Alle derzeit gültigen Allgemeinverfügungen des Kreises Pinneberg (wie z.B. die Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung) und die jeweiligen Medieninformationen sind zudem auf der Homepage des Kreises hier nachzulesen.
Um dringende Beachtung wird gebeten!!!