Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg zur Absonderung
Aufgrund des Absonderungserlasses des Landes Schleswig-Holstein, hat der Kreis Pinneberg eine Allgemeinverfügung (AV) zur Absonderung erlassen, die ab 17.01.2022 noch angepasst wurde. Diese Allgemeinverfügung regelt die Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das Coronavirus oder die Einstufung als enge Kontaktperson. Diese AV ist bis zum 31. März 2022 gültig.
Die Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung sowie ein Schaubild zur Quarantäne steht Ihnen auch als Download zur Verfügung.
Des Weiteren steht Ihnen zum Download eine Medieninformation des Kreises Pinneberg zu den Regelungen in den Schulen.