Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg zur Absonderung

Aufgrund des neuen Absonderungserlasses des Landes Schleswig-Holstein, hat der Kreis Pinneberg eine Allgemeinverfügung (AV) zur Absonderung neu erlassen, die ab 02.02.2022 gilt. Diese Allgemeinverfügung regelt die Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das Coronavirus oder die Einstufung als enge Kontaktperson. Diese AV ist bis zum 31. März 2022 gültig.

Die Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung sowie ein Schaubild zur Quarantäne steht Ihnen auch als Download zur Verfügung.

Die Medieninformation des Kreises Pinneberg dazu finden Sie hier.

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